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Die INTERDISZIPLINÄRE Behandlung von Dysgnathien

Editorial

Sehr geehrte Kolleginnen & Kollegen,

Frank Maier

Herr Professor Wangerin hat 21 Jahre die Geschicke der Abteilungen für Plastische- sowie Mund-. Kiefer- und Gesichtschirurgie am Marienhospital bestimmt. Sein Ruf reicht weit über die Grenzen des Ländles hinaus. Viele unserer Mitglieder und insbesondere die Patienten fanden in ihm einen zuverlässigen und fürsorglichen Partner.

Patienten mit dentofazialen Fehlbildungen benötigen die Hilfe unterschiedlicher Disziplinen. Der Gedanke mag Ihnen in den Sinn kommen, dass die Zahnheilkunde für diese Patienten nicht entscheidend ist. Jedoch ist der Zahnarzt häufig erster Ansprechpartner, Ratgeber für Eltern, für die Behandlung der dentalen Komponente und schließlich für die Nachsorge zuständig. Daher ist ein Überblick zu Behandlungstechniken und Strategien wichtig. Herr Professor Wangerin wird uns diesen anhand etlicher Fallbeispiele, auch aus seinem bald erscheinenden Buch „Interfaces“, vermitteln. Schwerpunkt wird das Zusammenspiel der unterschiedlichen Fachbereiche sein und die Probleme, falls die interdisziplinäre Behandlung ausbleibt.

Die Arbeit von Professor Wangerin ist bewundernswert – steht doch der Erfolg seiner Eingriffe dem Patienten förmlich ins Gesicht geschrieben. Bemerken möchte ich noch, dass er sich ehrenamtlich international einsetzt und das Leben von Menschen dadurch wesentlich ändert.

Wir alle werden von seiner enormen Erfahrung profitieren. Es ist mir eine besonderer Ehre Sie zu zum Kurs von Professor Wangerin einladen zu dürfen.

Bis bald beim GAK,

Ihr Frank Maier

30 Jahre Erfahrung. Nur gemeinsam sind wir stark.

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Konrad Wangerin

Der Fortschritt in der Zahnheilkunde und die sich daraus entwickelnde Vielfalt an diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten hat auf der anderen Seite leider auch einen Alleinbehandlungsanspruch des Zahnarztes begünstigt. So hat auch die zahnärztliche Aus- und Weiterbildung mit dem Focus auf das Kauorgan zu einer Entwicklung geführt, bei der, ganz im Bann der rasant wachsenden Erkenntnisse und Behandlungsmöglichkeiten, sich die Medizin und die Zahnmedizin zunehmend voneinander abgrenzten.

Nicht zuletzt leisten auch die Strukturen von Gebührenordnungen, DRG‘s etc. ihren Beitrag dazu, einzelne Symptome und die dazu passenden Behandlungsschritte aus der komplexen Gesamtheit zu lösen und isoliert zu betrachten bzw. durchzuführen. Zu Grunde liegt ein Verständnis der Medizin, bei der Evidenz der Maßstab allen Be-Handelns ist. Diese systembedingte Reduktion scheint aber leider in einem unauflösbaren Gegensatz zur umfassenden kasuistischen Betrachtung zu stehen, bei der eine individuelle Anamnese und die eigenständige Bewertung aller Faktoren in einer individuellen therapeutischen Entscheidung münden. Dieses Medizinverständnis fördert die Suche nach adäquaten Lösungen für komplexe Fragestellungen, die heute besser denn je fachübergreifend behandelt werden könnten. Die Verantwortung für den Anstoß liegt oft in der Kieferorthopädie.

Mögen die diffamierenden Äußerungen der Presse und der Politik “Böse Abzocke mit unnützen Zahnspangen“  etc. eine Warnung für uns alle sein, die wir aufgrund fehlgeleiteter Strukturen verlernt haben, das ‚Ganze‘ zu sehen und uns das Versäumnis zuschreiben müssen, die Zahn- und Kieferheilkunde nicht als sehr wichtigen Beitrag in der Salutogenese unterschiedlichster Erkrankungen gesehen und dargestellt zu haben.

In der Interdisziplinarität liegt ein meist unterschätztes, unermessliches Potential, kurativ in unterschiedlichste Krankheitsverläufe einzugreifen bzw. diesen frühzeitig vorzubeugen. Gemeinsam sind wir stark.

GAK 235

Thema: Die INTERDISZIPLINÄRE Behandlung von Dysgnathien

Veranstaltungsort

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Ablauf

13.00 Uhr: Beginn
17.00 – 18.00 Uhr: Jahreshauptversammlung
18.00 Uhr: Abendessen
19.00 Uhr: Fortführung der Veranstaltung
Ende gegen: 21.00 Uhr

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    • Die Teilnahmebestätigung wird am Seminartag ausgehändigt.
    • Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere – wie auch immer geartete – Ansprüche an den GAK entstehen nicht.
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